A

    Altholz A1, A2, A3
    • Holz naturnah
    • Holz lackiert/ beschichtet ohne schädliche Verunreinigungen

    z.B.:

    • Bau und Abbruchholz
    • Bretter, Paletten
    • Holzkisten, Balken
    • Schnittreste, Möbel

     

    Wenn sich an ihrem Holz Anhaftungen andere Abfälle befinden, zählt es zu der Annahmegruppe der behandelten Althölzer.

    Altholz A4
    • Holz mit schädlichen Verunreinigungen

    z.B.:

    • Fenster
    • Bahnschwellen
    • Außentüren

     

    Wenn sie dem Holzsammelcontainer andere Abfallstoffe beiladen, wird dieser Container komplett als gemischte Baustellenabfälle eingestuft.

    Altreifen
    Altreifen sind Reifen von LKW, PKW, Motorrad, Fahrrad u.s.w.
    Altreifen können auch mit Felge entsorgt werden.

B

    Baustellenabfall

    Sind Abfallgemische welche bei Arbeiten auf Baustellen anfallen können bestehen aus:

    • Kunststoff, Holz
    • Papier, Pappe
    • Metalle, Kabel
    • Gips, Rigipsteile
    • Isolier- und Dämmstoffe
    • Glas, Gummi , Folien
    • Baumschnittbestandteile

     

    In unseren Container dürfen keine flüssigen Stoffe verladen werden!
    Schadstoffverunreinigungen oder belastete Stoffe wie z.B  Eternitplatten (asbesthaltig) oder Lacke und Farben gehören nicht in den Baumischabfall. Diese Stoffe müssen getrennt entsorgt werden.

    Bauschutt

    Gemischt aus:

    • Mauerwerk, Dachziegel
    • Ziegelsteine, Betonabbruch
    • Fliesen und Kacheln
    • Mörtel oder Putzreste
    • Baukeramik

     

    Ein Container wird sofort zum Baustellenabfall, wenn eine Mischung mit Stoffen wie z.B  Holz, Rigips, Metall, Kunststoff usw. erfolgt.

    Bitte beachten sie: Abfälle können nur als Bauschutt entsorgt werden und somit für sie kostengünstig, wenn sie den Bauschuttcontainer ordnungsgemäß befüllen. Bitte werfen sie also deshalb keine Baumischabfälle in den Container.

G

    Gartenabfälle
    • Rasenschnitt, Grünschnitt
    • Äste, Wurzeln
    • Laub
    • Baum und Astschredderabfälle

     

    Bitte beachten sie: Wurzeln und Äste dürfen hierbei nur einen maximalen Durchmesser von 20cm haben.

S

    Sperrmüll

    Unter Sperrmüll fallen Abfälle aus Privathaushalten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Menge nicht in die übliche Müllbehälter entsorgt werde dürfen. Zum Sperrmüll gehören:

    • Möbel
    • Truhen, Regale, Leitern
    • Bettgestelle, Matratzen, Lattenroste
    • Teppiche und Bodenbelege
    • Dreiräder und Roller, Kinderwagen
    • Koffer (ohne Inhalt), Bügelbretter, Gardinenstangen

     

    Teerpappe muss als gefährlicher Sonderabfall gesondert entsorgt werden.

E

    Erdaushub

    Besteht aus:

    • Lehm, Tonboden
    • Löß
    • Kleinere Steine

     

    Bitte beachten sie: sollte sich im Erdaushub Betonbruch, Ziegelbruch oder größere Steine befinden werde diese als Bauschutt klasefizirt. 

D

    Dachpappe
    • Betumenpappe ohne Teer

     

    Sind Abfälle die in Gewerbebetrieben bzw Produktionsprozessen anfallen.

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